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[Foto: freies Stockfoto aus WIX-Exclusives]

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Anliegen, die beim Honorarkonsul erledigt werden können

 
Notarielle Anliegen:

  • Beglaubigung von Unterschriften (etwa auf Vollmachtsurkunden, auf Kaufverträgen)

  • Beglaubigung von Kopien (z.B. Urkunden, Zeugnisse, usw.)

  • Lebensbestätigung (im Zusammenhang mit der Pensionszahlung)

Anliegen im amtlichen Bereich:

  • Beantragung von Reisepässen für Neugeborene und Kinder unter 12 Jahren: 

Im Falle eines Neugeborenen, nur wenn die Beurkundung des Kindes abgeschlossen worden,

oder es ist bereits im Bearbeitung und bestätigen kann bzw. :mit einem durch das Beurkundungs-Behörde ausgestellte Bestätigung

  • Antrag auf Nachweis der ungarischen Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis)

  • Antrag zur Ablegung der ungarischen Staatsbürgerschaft

  • Anschaffung von Dokumenten aus Ungarn:
    Geburts-, Heirats-, Todesurkunde
    Amtliches Führungszeugnis 
    Ehefähigkeitszeugnis

  • Übersendung von Fundsachen und ungültigen Ausweisen an das Generalkonsulat von Ungarn in Innsbruck

Anliegen, die NICHT beim Honorarkonsul erledigt werden können
  • Beantragung einer Geburtsurkunde für Neugeborene

  • Beantragung der standesamtlichen Beurkundung von Ehen, Scheidungen und Sterbefällen

  • Vaterschaftsanerkennung

  • Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Leichen/Urnen

  • Anmeldung einer ungarischen Adresse oder vorübergehende/langfristige Abmeldung aus Ungarn, Adressenänderung

  • Beantragung der ungarischen Staatsbürgerschaft

  • Visum

Diese Fälle müssen im Generalkonsulat von Ungarn in Innsbruck erledigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ungarischen Generarkonsulats in Innsbruck

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