HONORARKONSULAT VON UNGARN
TIROL


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[Foto: freies Stockfoto aus WIX-Exclusives]
Anliegen, die beim Honorarkonsul erledigt werden können
Notarielle Anliegen:
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Beglaubigung von Unterschriften (etwa auf Vollmachtsurkunden, auf Kaufverträgen)
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Beglaubigung von Kopien (z.B. Urkunden, Zeugnisse, usw.)
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Lebensbestätigung (im Zusammenhang mit der Pensionszahlung)
Anliegen im amtlichen Bereich:
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Beantragung von Reisepässen für Neugeborene und Kinder unter 12 Jahren:
Im Falle eines Neugeborenen, nur wenn die Beurkundung des Kindes abgeschlossen worden,
oder es ist bereits im Bearbeitung und bestätigen kann bzw. :mit einem durch das Beurkundungs-Behörde ausgestellte Bestätigung
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Antrag auf Nachweis der ungarischen Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis)
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Antrag zur Ablegung der ungarischen Staatsbürgerschaft
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Anschaffung von Dokumenten aus Ungarn:
- Geburts-, Heirats-, Todesurkunde
- Amtliches Führungszeugnis
- Ehefähigkeitszeugnis -
Übersendung von Fundsachen und ungültigen Ausweisen an das Generalkonsulat von Ungarn in Innsbruck
Anliegen, die NICHT beim Honorarkonsul erledigt werden können
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Beantragung einer Geburtsurkunde für Neugeborene
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Beantragung der standesamtlichen Beurkundung von Ehen, Scheidungen und Sterbefällen
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Vaterschaftsanerkennung
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Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Leichen/Urnen
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Anmeldung einer ungarischen Adresse oder vorübergehende/langfristige Abmeldung aus Ungarn, Adressenänderung
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Beantragung der ungarischen Staatsbürgerschaft
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Visum
Diese Fälle müssen im Generalkonsulat von Ungarn in Innsbruck erledigt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ungarischen Generarkonsulats in Innsbruck